Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 dient dem Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Die Verordnung regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen, die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen und die Anforderungen hinsichtlich Sachverständigen, Fachprüfer und Fachbetriebe. Sie gilt nicht für oberirdische Anlagen mit einem Volumen von weniger als 0,22 m3 bei … Weiterlesen …