Lexikonbegriff

Abgasbescheinigung

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zu Anlage 2 (zu § 5),(Küo_6)

Über das Ergebnis einer Abgaswegüberprüfung, der Ermittlung der Abgaseigenschaften und des Abgasverlustes ist der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks oder der Räume eine Bescheinigung (auch Abgasprotokoll, Schornsteinfegerprotokoll) auszustellen, sofern der Wärmeerzeuger messpflichtig. Geregelt ist die Abgasüberprüfung in der Kehr- und Überprüfungsordnung (von 2009) sowie in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchVo).

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