Ein Abgasprotokoll bzw. Abgasbescheinigung (oder Schornsteinfegerprotokoll) erhält nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bzw. der BundesImissionsschutzVerordnung (BImschVo) jeder Betreiber einer Heizungsanlage in bestimmten Abständen von seinem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister, sofern der Heizkessel messpflichtig ist.
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