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Abgasverlustmessung

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Eine Abgasverlustmessung ist bei Öl- und Gas-Heizkesseln mit Ausnahme von Brennwertkesseln nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (BImSchVo) vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um die messtechnische Erfassung der Verbrennungswärme (Abgastemperatur), die mit den Abgasen ungenutzt den Kessel verlässt. Die Abgasverlustmessung darf für Protokollzwecke nur mit eignungsgeprüften Messgeräten vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Die Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Zum Zwecke der Überwachung der Brennereinstellungen wird die Abgasverlustmessung auch von Servicetechnikern für Heizkessel bzw. Brenner vorgenommen.

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