Lexikonbegriff

Anlagenaufwandszahl

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Die Anlagenaufwandszahl ep einer Heizungsanlage wiederspiegelt das Verhältnis des Aufwandes an Primärenergie zur nutzbaren Wärme (z. B. eingesetzter Brennstoff zu abgegebener Heizwärmemenge) eines Anlagensystems. Die Zahl ep gibt also an, wie viel Energie aus der Quelle (z. B. einer Erdgasquelle) gewonnen werden muss, um mit der beschriebenen Anlage eine Einheit Nutzwärme im Raum bereitzustellen. Je niedriger der Primärenergieaufwand ist, um so kleiner ist die Anlagenaufwandszahl ep und um so effizienter ist die Anlage. Die Berechnung der Anlagenaufwandszahl schließt die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien ein. Deshalb kann der Wert für ep kleiner als 1,0 sein. Bei Wohngebäuden wird in der Anlagenaufwandszahl auch die Bereitstellung einer normierten Warmwassermenge berücksichtigt. Die Anlagenaufwandszahl hat nur für die Gebäude- und Anlagenausführung Gültigkeit, für die sie berechnet wurde und ist ein Begriff aus der Energie-Einsparverordnung (EnEV).

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