Kosten, die durch die Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizanlage entstehen, sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähige Heizkosten. Bei den heute üblichen automatischen Heizanlagen fallen Bedienungskosten jedoch nur in sehr geringem Umfang an und werden in der Regel durch die Kosten des Hauswarts abgedeckt sein.
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