Lexikonbegriff

Bilanzkreis

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Wenn z.B. ein BHKW-Betreiber Strom produziert und in ein Stromnetz einspeist, kann an anderer Stelle des Netzes diese Strommenge entnommen werden, ohne das dafür eine direkte, im Besitz des Stromproduzenten befindliche Verbindung zwischen dem BHKW und einem Stromkäufer hergestellt werden muss. Voraussetzung ist aber natürlich die Einspeise- bzw- Ausspeisemöglichkeit des Stromes in bzw. aus einem Stromnetz eines Stromnetzbetreibers. Zur rechnerischen und kaufmännischen Abwicklung wird ein Bilanzkreis gebildet. Damit ist z.B. die fehlende direkte Verbindung zwischen einem Kleinproduzenten von Strom kein prinzipielles Hindernis für einen Verkauf des Stromes an einen Interessenten an anderem Ort.

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