Lexikonbegriff

Blindarbeit

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Die so genannte Blindarbeit wird – im Gegensatz zur Wirkarbeit – nicht in Nutzenergie umgewandelt, aber für den Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder benötigt. Die physikalische Einheit der Blindarbeit ist die kvarh. Blindarbeit in Höhe eines bestimmten Anteils der Wirkarbeit (z. B. 50 %) wird in der Regel nicht in Rechnung gestellt. Für darüber hinaus bezogene Blindarbeit ist ein Blindarbeitspreis zu zahlen.

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