Die Brennstoffkosten sind die jährlich anfallenden Kosten für den Kauf von Brennstoffen (Brennstoffbedarf, Energieträger), wie Gas, Öl, Kohle, Holz, Strom oder Fernwärme. Brennstoffkosten sind in einer Heizkostenabrechnung voll umlagefähig. Unabhängig davon ist der Vermieter gehalten, wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Kauf von Brennstoffen bzw. Wärme zu beachten (§ 556 Abs.3 BGB).
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