Lexikonbegriff

EnergieEinsparVerordnung

Rate this glossary

Die EnergieEinsparVerordnung (kurz EnEV) regelt seit 2002 in verschiedenen Fassungen die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Verordnung regelt auch die Ausstellung von Energieausweisen. Vorläufer der EnEV war die Wärmeschutzverordnung von 1995.

« zurück zum Lexikon-Index

Schreiben Sie einen Kommentar

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie.