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Energiewirtschaftsgesetz

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Das Energiewirtschaftsgesetz vom Juli 2005 regelt den Netzanschluss und den Netzzugang, nicht jedoch den Handel mit elektrischer Energie. Es schreibt vor, dass ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das Netz als separate Wirtschaftseinheit betreiben (Entflechtung) und jedermann diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen muss. Die Netznutzungsentgelte werden von einer Regulierungsbehörde genehmigt. Haushaltskunden haben ein Recht auf Grundversorgung.

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