Lexikonbegriff

Erstrangige Dienstbarkeit

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Möchte man eine Solarstromanlage auf einem angemieteten Dach errichten, ist die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch des Dacheigentümers im Interesse des Mieters. Die Eintragung sichert dem Mieter das Nutzungsrecht am Dach über die vereinbarte Laufzeit und zwar unabhängig vom Eigentümer des Daches. Damit kann der Nutzer bsw. das Grundstück bzw. die Dachfläche zum Zwecke der Anlagenwartung und Instandhaltung auch betreten. Die Dienstbarkeit muss aus der Sicht des Anlagenbetreibers erstrangig sein. Die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit wird bei einer kreditfinanzierten Anlage von der Bank in der Regel verlangt.

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