Lexikonbegriff

Grundlast

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Mit Grundlast bezeichnet man einen immer vorhandenen, weitgehend kontinuierlichen Bedarf nach einer bestimmten elektrischen Leistung oder einer Wärmeleistung, die während des Tages oder innerhalb einer Nutzungsperiode nicht unterschritten wird. Im Einfamilienhaus stellt die Warmwasserbereitung eine Grundlast dar, da sie im Sommer wie im Winter täglich in etwa gleichbleibender Höhe gedeckt werden muss.

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