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KWK-Abgabe

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Die KWK-Abgabe wird pro kWh erhoben und ergibt sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernsierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Die durch die im Gesetz festgeschriebenen Fördermassnahmen entstehenden Mehrkosten werden mit der KWK-Abgabe auf den Letztverbraucher (Kunden) umgelegt. Bundesdurchschnittlich ergibt sich ein Aufschlag von 0,289 ct/kWh (Netto) bis zu einem Jahresverbrauch von 100000 kWh für 2007. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist noch hinzuzurechnen (19%). 2005 lag die KWK-Abgabe bei 0,336 ct/kWh, 2006 bis 30.9. bei 0,336 und bis 31.12.2006 dann bei 0,356 ct/kWh.

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