Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Wärme-Kraft-Kopplung. Das KWK-Gesetz fördert den Betrieb von KWK-Anlagen durch Zuschüsse, deren Höhe sich nach der Anlagenart und -grösse richtet. Zahlreiche Änderungen, insbesondere zur Förderung mittels eines Zuschlags, traten zum 1.1.2009 in Kraft.
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