Lexikonbegriff

Lagenachteil

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Wohnungen haben im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung einen Lagenachteil, wenn sie durch ihre Lage im Wohnhaus einen objektiv höheren Wärmebedarf haben. Das gilt in der Regel für Wohnungen die ganz oben und ganz unten, ganz aussen oder z.B. über Tordurchfahrten liegen. Die Auswirkung von Lagenachteilen auf die Höhe der Heizkosten kann durch den Verteilerschlüssel (Grundkosten, Verbrauchskosten) in geringem Masse beeinflusst werden. Die Lage der Wohnung ist allerdings ein den Wohnwert bestimmendes Merkmal der einzelnen Wohnung selbst und wird daher nicht durch Abschläge oder Zuschläge bei der Verteilung der Heizkosten berücksichtigt. Die objektiv entstehenden Unterschiede in der Heizkostenbelastung lassen sich lediglich im Rahmen der Festlegung der Grundmiete berücksichtigen.

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