Eine Luftundichtheit kann zu erhöhtem Energieverbrauch (Lüftungswärmeverlust), zu einer Beeinträchtigung der Behaglichkeit (kalte Füße), einer vergrößerten Gefahr der Belastung durch Fasern (z.B. Mineralwolle in gedämmten Dächern), zur Verschlechterung des Schallschutzes (Luftschall) und zu Bauschäden infolge Kondensatabscheidung führen. Ein Gebäude sollte eine dauerhaft luftdichte Hülle besitzen. Die Herstellung einer nach den Regeln der Technik ausgeführten luftdichten Bauhülle ist in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben.
« zurück zum Lexikon-Index