Lexikonbegriff

Nachtstrom

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Mit Nachtstrom bezeichnet man Strom für spezielle Anwendungen (Nachtstromspeicherheizgeräte, Warmwasserbereitung), der vertragsabhängig, z.B. in einer Zeit zwischen 22.00 und 6.00 zu günstigerem Preis bezogen werden kann. In einigen Gebieten Deutschlands wird ein Nachtstromtarif (Schwachlast) z.B. ab 22.00 Uhr auch für alle anderen Anwendungen angeboten, womit jedoch meist auch eine geringfügige Erhöhung des Strompreises im Normalzeitraum verbunden ist (Mengengrenze beachten!).

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