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Netzanschlussvertrag

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Der Netzanschlussvertrag enthält technische Regelungen und sonstige Vereinbarungen für die Schnittstelle zwischen dem Netz des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers und der Kundenanlage (z. B. die Höhe der Netzanschlussleistung). Vertragspartner sind örtlicher Netzbetreiber und Kunde. Für kleinere Kunden (z. B. Haushalte) übernimmt bei einer Lieferung „frei Betrieb“ in der Regel der Lieferant mit einer Vollmacht des Kunden auch den Abschluss des Netzanschlussvertrages. Ist der Kunde (Anschlussnutzer) nicht gleichzeitig Eigentümer der Anschlussanlage, werden die ihn betreffenden Vereinbarungen in einem separaten Anschlussnutzungsvertrag getroffen.

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