Netzbetreiber eines Strom- bzw. Gasnetzes unterhalten und betreiben ein Energieversorgungsnetz zur Versorgung von Verbrauchern. Für die Durchleitung des Stromes bzw. des Gases vom Erzeuger bzw. Lieferanten werden Netzdurchleitungsentgelte erhoben, die in der Regel die Verbraucher in den Verbrauchspreisen pro kWh wiederfinden.
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