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Netzkostenbeitrag

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Der Netzkostenbeitrag (auch Baukostenzuschuss genannt) stellt eine Beteiligung des Kunden an den Kosten für das vorgelagerte Netz dar. Bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz (Strom) darf der Netzkostenbeitrag nach den Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung maximal 50 % der Kosten für das Niederspannungsnetz einschließlich Transformatorstationen im betroffenen Versorgungsbereich abdecken.

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