In der Heizkostenabrechnung werden unterschiedliche Nutzergruppen ausgewiesen, z.B. wenn im unteren Teil des Gebäudes Gewerbeeinheiten vermietet sind, im oberen Teil Mieter oder Wohnungseigentümer. Nutzergruppen sind auch getrennt auszuweisen bei unterschiedlicher Geräteausstattung (z. B. hat ein Teil der Wohnungen Heizkostenverteiler und ein anderer Teil nutzt Wärmemengenzähler).
« zurück zum Lexikon-Index