Der Nutzungszeitraum ist der Zeitraum, in dem ein Mieter bzw. Wohnungseigentümer Heizung und ggf. Warmwasser einer verbundenen Heizungsanlage entsprechend der Mietvertragszeit nutzt. Der Nutzungszeitraum ist damit im Regelfall mit dem Abrechnungszeitraum identisch oder aber kürzer (Auszug oder Einzug).
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