Die Anforderungen an die Schalldämmung sind nach der VDI-Richtlinie 2719 in sechs Schallschutzklassen unterteilt. Maßgeblich ist das bewertete Schalldämmmaß z.B. eines Fensters im funktionstüchtig eingebauten Zustand. Für Neubauten ist jedoch nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) ein resultierendes Schalldämmmaß einzuhalten.
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