Sonderverträge werden mit Gas- oder Elektrokunden der Versorger abgeschlossen, die nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Bei Sonderverträgen wird unterschieden zwischen standardisierten Musterverträgen und Individualverträgen. Sonderverträge werden z.B. für die Belieferung von Energie für Heizungszwecke (Erdgas, Elektroenergie für Wärmepumpen oder Nachtstromspeicherheizungen) abgeschlossen.
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