Mit Verbrauchserfassung bezeichnet man die Erfassung der Verbräuche für Heizung und Warmwasserbereitung im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Die Erfassung erfolgt mit Heizkostenverteilern, Wasseruhren und/oder Wärmemengenzählern. Die Kosten für die Verbrauchserfassung, dazu gehört u.a. die Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten sowie die Erstellung der Heizkostenabrechnung, sind als Betriebskosten voll umlagefähig.
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