Die Vorauszahlung ist ein Begriff aus der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung. Der Vermieter kann von den Mietern eine angemessene monatliche Vorauszahlung für die anteiligen Betriebs-, Heizungs- und Warmwasserkosten verlangen. Die Höhe sollte sich an den tatsächlich zu erwartenden Kosten ausrichten. Die Vorauszahlung ist jährlich abzurechnen, wobei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zu übergeben.
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