Die Temperatur eines Wärmeträgers, z.B. Wasser, wird bei Messungen des Schornsteinfegers auf dem Abgasprotokoll vermerkt. Die Wärmeträgertemperatur ist die Temperatur des Heizungswassers zum Zeitpunkt der Messung. Bei bestimmten Kesseln muss eine in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegte Temperatur des Wärmeträgers erreicht sein, ehe die Messungen anderer Parameter erfolgen dürfen.
« zurück zum Lexikon-Index