Lexikonbegriff

Wartung

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Eine Wartung umfasst die Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Einstellung der Regelung und anderer Werte einer technischen Anlage, wie z.B. einer Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlage. Neben allgemeinen Wartungstätigkeiten, wie der Überprüfung von Betriebsdrücken, oder der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, gibt es für jede Anlage spezielle Wartungsaufgaben. Die für die Wartung entstehenden Wartungskosten dürfen im Rahmen der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung keine Reparaturkosten, z.B. für das Auswechseln von Teilen oder Baugruppen, enthalten.

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