Ein Wegenutzungsvertrag (früher Konzessionsvertrag) wird von der Kommune dem Netzbetreiber eingeräumt, der damit das Recht zur Versorgung von Letztverbrauchern mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege erhält. Dafür zahlt das Versorgungsunternehmen an die Kommune eine Konzessionsabgabe.
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