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Zulassungsbescheid

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Für die meisten Baustoffe, vorgefertigte Bauteile und Bauarten sind amtliche Zulassungsbescheide erforderlich, wenn sie nicht den technischen Baubestimmungen (allgemein anerkannte Regeln, DIN-Normen) entsprechen und überwacht sind. Zuständig ist das Deutsche Institut für Bautechnik.

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