Gebäudeenergiegesetz, Anlage 5

Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens Das vereinfachte Nachweisverfahren nach § 31 Absatz 1 kann auf ein zu errichtendes Wohngebäude angewendet werden, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Das Gebäude ist ein Wohngebäude im Sinne des § 3 Nummer … Weiterlesen …