Gebäudeenergiegesetz, Anlage 9

Anlage 9 (zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen Angabe in Energiebedarfsausweisen Die mit dem Gebäudebetrieb verbundene emittierte Menge von Treibhausgasen berechnet sich für die Angabe in Energiebedarfsausweisen wie folgt: a) Die Treibhausgasemissionen berechnen sich bei fossilen Brennstoffen, bei Biomasse, bei Strom und bei Abwärme aus dem Produkt des nach § 20 oder nach § … Weiterlesen …