Betriebskostenverordnung
Die Abrechnung der Betriebskosten einer Wohnung oder von Gewerberäumen gehört zu den elementaren Pflichten des Vermieters (Eigentümers) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) Fassung vom 3.Mai. 2012 § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch … Weiterlesen …