Energieeinsparverordnung EnEV, Fassung 2016

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind energetische Anforderungen an Gebäude festgelegt, sofern sie beheizt oder klimatisiert werden. Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der … Weiterlesen …