Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) regelt den Ausbau erneuerbarer Energien bei der energetischen Gebäudeversorgung mit Wärme. Es führt erstmals eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden ein. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG … Weiterlesen …