Darf Ihr Kaminofen weiter betrieben werden?
Pressemitteilung der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe Immissionsschutz-Verordnung verlangt ab 2021 Einhaltung strengerer Emissionsgrenzwerte von Öfen der Baujahre 1985 bis 1994 Im Zeitraum von 1985 bis 1994 errichtete Kaminöfen sowie weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe unterliegenden den sogenannten Übergangsregeln der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (§ 26, Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)). Ab Januar 2021 dürfen sie nur weiterbetrieben … Weiterlesen …