Gebäudeenergiegesetz, Teil 2, Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude Abschnitt 1 Allgemeiner Teil § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude (1) Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe von Absatz 2 zu errichten. (2) Das Gebäude ist so zu errichten, dass 1. der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für eingebaute Beleuchtung, … Weiterlesen …

Vorschriften

Die wichtigsten Vorschriften für energieeffizientes Bauen und Heizen sowie für Kontrollen und Abrechnungen im Bereich Heizung und Lüftung Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert, dass alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 einem von den Mitgliedstaaten zu definierenden Niedrigstenergie-Standard entsprechen müssen. Öffentlichen Bauherren soll eine Vorreiterrolle zukommen, für sie gilt diese Verpflichtung bereits ab … Weiterlesen …