05.03.2020 | von: fegonnow54 | Kategorie: Fenster und Türen, Wärmedämmung
Wärmebilder von Verglasungen, lassen eine eindeutige Interpretation auf wärmetechnischen Eigenschaften der Gläser nicht zu.

Eine eindeutige Interpretation der Thermografieaufnahmen, die Verglasungen zeigen, ist nicht möglich, sofern wesentlich Randbedingungen nicht bekannt sind. Daher sind Aussagen zu U-Werten nur als Schätzungen mit einem breiten Unsicherheitsbereich zu betrachten. Zu den in der Praxis meist unbekannten Randbedingungen gehören:
- die zum Zeitpunkt der Aufnahme tatsächlich vorhanden Innentemperaturen bei einer Außenthermografie,
- das Auftreffen von zusätzlichen Strahlungen aus Heizquellen, z.B. von Kachel- oder Kaminöfen (Erhöhung der inneren Oberflächentemperatur),
- das Auftreten von starken Konvektionsströmungen von einem unterhalb des Fensters angebrachten Heizkörper (Erhöhung der inneren Oberflächentemperatur, insbesondere bei geschlossenen Gardinen),
- das Auftreten von Konvektionsströmungen außerhalb des Gebäudes von unterhalb der betrachteten Verglasung liegenden Wärmequellen (andere Fenster, Türen, Abluftöffnungen etc.), was zur Erhöhung der äußeren Oberflächentemperatur der Verglasung führen kann,
- eine erhöhte äußere Oberflächentemperatur durch kurz vor der Thermografie hochgezogene Rollläden (Verfälschung der U-Werte bis zum 2-fachen),
- das Auftreten von Strahlungsreflexionen von gegenüberliegenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (siehe Bild oben),
- das Auftreten von Strahlungsreflexionen gegenüber dem kalten Nachthimmel infolge ungünstigem Aufnahmewinkel (Absenkung der äußeren Oberflächentemperatur), u.a.m.
Quantitative oder qualitative Parameter der Wärmebilder von Verglasungen (mit nicht eindeutigen Randbedingen) dürfen im Rahmen von gutachterliche Stellungnahmen daher nicht abgeleitet werden. Aufnahmen dieser Art dienen lediglich der vergleichenden Betrachtung mit anderen Bauteilen. Sie geben Hinweise auf mögliche Schwächen bzw. Bereiche, denen man in einer qualifizierten Energieberatung nachgehen sollte.
Bezüglich der U-Werte sollten die Herstellerangaben heran gezogen werden, die in vielen Fällen im Abstandsprofil aufgedruckt sind. Ansonsten gelten die Zertifikate des Herstellers und die Aussagen in Rechnungen der Handwerker. Die U-Werte der Produkte sind im Übrigen dem Bundesanzeiger zu entnehmen, zu deren Veröffentlichung die Hersteller verpflichtet sind.
Eine aufwändige Bestimmung des U-Wertes von Verglasungen ist möglich, aber im Rahmen von Energieberatungen nicht zu leisten.