Technik der Heizkostenabrechnung
Welche Geräte werden für eine gesetzeskonforme und transparente Heizkostenabrechnung benötigt, wie funktionieren Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler, welche Vor- und Nachteile haben sie, welche Fehler können auftreten?
Das Wesen der Heizkostenabrechnung besteht in der Ermittlung des anteiligen Verbrauches von Wärme eines Mieters bzw. Eigentümers und der auf diesen Werten beruhenden Verteilung der verbrauchsabhängigen Kosten. Dazu werden Geräte benötigt, die den anteiligen Verbrauch heizkörperbezogen oder wohnungsweise erfassen. Bei diesem Verfahren haben sich Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, Heizkostenverteiler mit elektronischer Erfassung und Wärmemengenzähler bewährt.
#Heizkostenverteiler
Während Wärmemengenzähler den physikalischen Wärmeverbrauch in kWh messen und daher eichfähig und eichpflichtig sind, erfassen Heizkostenverteiler keine Wärmemenge. Sie zeigen lediglich einen von der Temperatur am Anbringungsort und der Zeit abhängigen Zählwert an, der zur Darstellung der Verbrauchsverhältnisse der Mieter untereinander verwendet wird.
Der Begriff Heizkostenverteiler ist irreführend, da die Geräte die Heizkosten weder verteilen, noch die zu zahlenden Heizkosten anzeigen. Die erfassten Zählwerte sind lediglich eine Grundlage für die im Laufe des Verfahrens erfolgte Zuweisung der Anteile verbrauchsabhängiger Heizkosten an Mieter bzw. Wohnungseigentümer. Auch bei der Abrechnung mit Hilfe von Heizkostenverteilern kommen Grundkosten zu den Verbrauchskosten hinzu. Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte und daher nicht eichfähig, aber zulassungspflichtig.
Der Einsatz von Heizkostenverteilern ist nur zulässig bei klassifizierbaren (Bewertungs- bzw. Umrechnungsfaktor ist ermittelbar) Radiatoren bzw. Plattenheizkörpern mit Thermostatventil. Nicht zulässig ist der Einsatz bei Fußboden- bzw. Wandheizungen, Konvektoren und Randheizleisten. Ein nachträglicher Anbau der Heizkostenverteiler ist ohne Eingriff in die Hydraulik einfach möglich. Die Heizkostenverteiler werden dazu auf dem Heizkörper nach bestimmten Regeln angebracht.
#Heizkörperspezifischer Bewertungsfaktor (Umrechnungsfaktor)
Für die Nutzung von Heizkostenverteilern ist die Ermittlung eines heizkörperspezifischen Bewertungsfaktors durch einen Fachkundigen erforderlich. Diese Ermittlung findet im Rahmen der Erstmontage von Heizkostenverteilern statt. Der Bewertungs- oder Umrechnungsfaktor ergibt sich im Wesentlichen aus der Wärmeleistung und der Bauweise des Heizkörpers (Größe, Anzahl der Platten, Konvektionsbleche, Montageart, Ankoppelfaktor u.a.m.). Dazu muss der oder die Fachkundige die vor Ort ermittelten Heizkörperdaten mit den Angaben einer speziellen Datenbank abgleichen. Der dort hinterlegte Berechnungsfaktor wird herausgesucht und in das Grunddatenblatt eingetragen. Diese Daten sollten zwecks Überprüfungsmöglichkeit der Heizkostenabrechnung beim Vermieter vorliegen.
Selbstverständlich sind die Fachkundigen nicht frei von Fehlern, so dass der eine oder andere Bewertungsfaktor angezweifelt werden darf. Bei Überprüfungen von Heizkostenabrechnungen stellte ich gelegentlich einen unplausiblen Wert fest. Ein weitaus größeres Fehlerpotenzial räume ich jedoch der Tatsache ein, dass Bewertungsfaktoren auch durch alleinige Bewertung nach Projektunterlagen festgelegt werden, ohne dabei die realen Verhältnisse in einer Wohnung zu berücksichtigen. Wenn Fragen zur Plausibilität der Umrechnungsfaktoren auftreten, empfehle ich, in einem ersten Schritt die Heizkostenabrechnungen von Nachbarn anzuschauen, sofern die Lage der Räume und die angebrachten Heizkörper vergleichbar sind. Ein zweiter Schritt kann in die Energieberatung der Verbraucherzentrale führen.
Muss der Bewertungsfaktor mit dem abgelesenen Wert am Heizkostenverteiler multipliziert werden, spricht man von einer Einheitsskala, d.h. an allen Heizkörpern wird die gleiche Anzeigenskalierung verwendet. Die Bewertungsfaktoren der einzelnen Heizkörper lassen sich dann auch aus der Heizkostenabrechnung herauslesen (Ablesewert x Umrechnungsfaktor). Sind die Bewertungsfaktoren bereits in die Skalierung eingeflossen, spricht man von einer Produktskala, d.h. die abgelesen bzw. angezeigten Werte fließen direkt in die Abrechnung ein. Bei elektronischen Heizkostenverteilern erreicht man die Skalierung durch Programmierung.
Die Wärmeverteilung muss im Gegensatz zu Wärmemengenzählern beim Einsatz von Heizkostenverteilern nicht wohnungsweise erfolgen. Das Funktionsprinzip der Heizkostenverteiler verlangt allerdings, dass in einer Abrechnungseinheit alle Heizkostenverteiler an der gleichen Stelle der Heizkörper angebracht werden und von der gleichen Art beschaffen sein müssen.
Die Anbringung eines Heizkostenverteilers muss nach der dafür gültigen Norm an Stellen erfolgen, "an denen sich für einen möglichst großen Betriebsbereich ein Zusammenhang zwischen Anzeigegeschwindigkeit und Wärmeleistung der Heizfläche mit hinreichender Genauigkeit ergibt. Der Hersteller muss hierfür den Nachweis erbringen."
In der Praxis ist dies eine Stelle auf dem Heizkörper, an der sich die mittlere Übertemperatur des Heizkörpers ergibt. Dieser Ort befindet sich kurz oberhalb der Schnittstelle zwischen erstem und zweitem Drittel in der Mitte des Heizkörpers - allerdings nur dann, wenn die Heizungsanlage sorgfältig hydraulisch abgeglichen wurde (Hydraulischer Abgleich). Das darf nach meinen Erfahrungen jedoch bei zahlreichen Heizungsanlagen bezweifelt werden, wodurch es zu fehlerhaften Anzeigen kommt.
Bei sehr langen Heizkörpern ist wegen der ungleichmäßigen Temperaturverteilung die Anbringung von zwei Heizkostenverteilern erforderlich. Der Bewertungsfaktor halbiert sich in solchen Fällen. Die Berechnung geht daher nicht doppelt in die Heizkostenabrechnung ein.
#Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind veraltet, aber noch zugelassen. Sie nutzen eine Flüssigkeit, die in Abhängigkeit von der Temperatur am Anbringungsort (Heizkörper) mehr oder weniger langsam verdunstet. Die im Abrechnungszeitraum verdunstete Menge kann mit Hilfe einer Skalierung abgelesen werden. Die Flüssigkeit muss für eine Abrechnungsperiode sicher ausreichen. Zum Einsatz kommen sehr langsam verdunstende Stoffe, wie Methylbenzoat (Benzoesäuremethylester) oder 1-Hexanol.
Im abgebildeten Beispiel zeigt das linke Röhrchen mit der rötlich gefärbten Flüssigkeit den aktuellen Verbrauchswert an, der etwa bei 18 liegt. Der maximale Endwert der nichtlinearen Skala (152) ergibt sich in diesem Bespiel aus der Klassifizierung (Bewertung). Der überwiegende Teil der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip benutzt aber eine lineare Skala, so dass der Ablesewert noch mit dem Bewertungswert multipliziert werden muss. Hilfsenergie (Batterie) ist für VHKV nicht erforderlich.
Die Heizkostenverteiler werden einmal in der Abrechnungsperiode abgelesen und die Werte protokolliert. Nach der Ablesung wird ein neues Röhrchen mit andersfarbiger Verdunstungsflüssigkeit eingesetzt. Neben dem aktuellen Röhrchen, welches den Ist-Verbrauch anzeigt, gibt es bei einigen Modellen zur Beweissicherung noch eine Röhrchenaufnahme für den Vorjahresverbrauch. In dieses wird nach der Ablesung das nun verschlossene Ist-Röhrchen eingeschoben, so dass einerseits die End-Verbräuche näherungsweise verglichen werden können, andererseits eine Überprüfung der Heizkostenabrechnung bei Unstimmigkeiten möglich wird. Die Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verursacht die geringsten Kosten für den Mieter bzw. Wohnungseigentümer.
Die Anbringung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip war früher auch in 50 % Montagehöhe üblich. Solche Anlagen haben Bestandsschutz, bis es eine Änderung an der Heizungsanlage gibt.
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip tritt Kaltverdunstung auf, so dass auch "verbrauchte Einheiten" angezeigt werden, wenn gar nicht geheizt wurde. Dieses Problem wird mit der Kaltverdunstungsüberfüllung kompensiert. Dazu wird genauso viel Verdunsterflüssigkeit mehr in das Röhrchen gegeben, wie innerhalb einer Abrechnungsperiode unter normalen Bedingungen selbstständig kalt verdunstet. Mit anderen Worten: Nach dem Austausch der Röhrchen ist immer etwas mehr im Gläschen, so dass die Verbrauchsanzeige nicht bei Null, sondern z.B. bei minus 2 beginnt (Der genaue Startpunkt ist abhängig von der Skalierung.).
Allerdings können weitere Fehlerquellen, wie unterschiedlich hohe Sonneneinstrahlung (Südseite, Nordseite) oder die ungewollte Erwärmung des Heizkörpers über den Rücklauf, auch durch eine Überfüllung nicht kompensiert werden.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind für Heizungen, die im Niedertemperaturbetrieb unter 60°C Vorlauftemperatur betrieben werden und für senkrechte Einrohrheizungen nicht geeignet. Eine Ausnahme stellen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip mit Kapillarröhrchen und besonders langer Skalierung dar, die bis 55°C eingesetzt werden dürfen. Die Ablesung der VHKV ist selten stichtagsgenau, da eine Speicherung der Werte zum Stichtag nicht möglich ist. Eine Fernauslesung ist unmöglich, daher ist ihr Einsatz nach 2026 (Fernauslesung per Funk wird Pflicht) unzulässig.
Fehler bei Einsatz bzw. Benutzung entstehen durch
- falsche Bestimmung der Umrechnungsfaktoren,
- fehlerhafte bzw. lockere Montage,
- falsche Auswahl der Skalen,
- zu geringe Füllung der Verdunsterröhrchen,
- fehlerhafte Kaltverdunstungsüberfüllung,
- Vertauschen der Röhrchen,
- falsche Ablesung und Notiz, z.B. Zahlendreher.
#Elektronische Heizkostenverteiler
Elektronische Heizkostenverteiler (kurz EHKV genannt, DIN EN 834) arbeiten mit einem oder mehreren elektronischen Temperaturfühlern und einem elektronischen Zählwerk. Der Verbrauch wird entweder schon als bewerteter Verbrauch (Umrechnungsfaktor ist einprogrammiert) oder als Zählwert angezeigt (muss mit Umrechnungsfaktor noch multipliziert werden). Hilfsenergie (Batterie) ist erforderlich, daher ist ein Gerätetausch nach 6 bis 10 Jahren notwendig. Eine Kaltverdunstung, wie bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip, gibt es selbstverständlich nicht. Jedoch können bestimmte Faktoren, wie Sonneneinstrahlung oder Rücklauferwärmung, auch zu Zählschritten bei EHKV führen. Mit elektronischen Heizkostenverteilern mit zwei Fühlern (Raumtemperatureinfluss) will man diesen Fehlern begegnen.
Weitere Fehler entstehen durch
- falsche Bestimmung der Umrechnungsfaktoren,
- fehlerhafte bzw. lockere Montage,
- falsche Programmierung
- Batterieausfall
- Segmentausfall
- falsche Ablesung und Notiz, z.B. Zahlendreher.
Die Verwendung von elektronischen Heizkostenverteilern verursacht etwas höhere Kosten für den Mieter bzw. Wohnungseigentümer. Jedoch ist mir in Beratungen immer wieder deutlich geworden, dass elektronischen Heizkostenverteilern wegen der scheinbar höheren Genauigkeit und der damit in Verbindung gebrachten gerechteren Kostenverteilung mehr Vertrauen geschenkt wird.
Mit elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtagsgenaue Ablesung sowie eine Fernauslesung (so genannte Funk-Heizkostenverteiler, die 2026 Pflicht werden) möglich. In der Regel speichern die Geräte auch die Monatssummen, so dass eine relativ genaue Stichtagsabrechnung für ein- bzw. ausziehende Mieter ausgestellt werden kann. Der Wert der vorangegangenen Heizperiode wird gespeichert und kann angezeigt werden. Das Betreten der Wohnung ist nicht erforderlich.
#Wärme(mengen)zähler
Wärmezähler (veraltet Wärmemengenzähler) erfassen die physikalische Wärmemenge und sind eichpflichtig. Sie werden in einen geschlossenen Heizkreis eingebaut. Der Einsatz ist im Gegensatz zu Heizkostenverteilern für alle Heizkörperarten (einschließlich Fußboden- bzw. Wandheizungen, Konvektoren und Randheizleisten) möglich. Eine Klassifizierung der Heizkörper ist nicht erforderlich. Ein nachträglicher Anbau ist ohne Eingriff in die Hydraulik jedoch nicht möglich. Die Wärmeverteilung muss wohnungsweise erfolgen.
Werden Wärmezähler verwendet, ergibt sich nicht etwa eine genauere Art der Heizkostenabrechnung. Auch bei Anlagen mit eingebauten Wärmezählern werden die angezeigten Zahlenwerte nur zur Darstellung der Verbrauchsverhältnisse untereinander verwendet. Zudem enthält jede Heizkostenabrechnung noch einen bestimmten Anteil Grundkosten, die rechnerisch hinzugefügt wird. Daher ist der Begriff Wärmezähler im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung nicht ganz korrekt und führt zu Irritationen bei den Betroffenen.
Der Wärmezähler ist nach dem Wasserdurchsatz auszuwählen (Nenndurchfluss m³ pro Stunde). Hilfsenergie (Batterie) ist erforderlich. Ein Gerätetausch ist nach 6 Jahren notwendig (Das Eichgesetz verlangt eine erneute Eichung). Eine Abrechnung der Heizkosten auf der Grundlage von Wärmezählern mit abgelaufener Eichfrist ist unzulässig. Die Fernauslesung per Funk ist bei modern WMZ möglich und ab 2026 Pflicht. Die Kosten für Wärmezähler sind recht hoch und liegen etwa 130 bis 180 € ohne Einbau. Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen auf der Basis von Wärmezählern entstehen durch
- Ablesefehler,
- fehlerhafte Zuordnung (Zähler für Wohnung X),
- Geräteausfall z.B. durch Verschmutzungen des Heizungswassers,
- zeitweisem Stillstand,
- falsche Eintauchtiefe (zu kurz) der Temperaturfühler,
- auch Manipulationen möglich,
- Temperaturfühler zu nahe an Beimischeinrichtungen angebracht, zu kurze Beruhigungsstrecke,
- Fehler bei der Kabelverlegung, Vertauschungen,
- Einbau entgegen der Wasser-Fließrichtung,
- Einbau im Vorlauf statt im Rücklauf,
- Zähler werden nicht entsprechend der Nenndurchflussmenge eingebaut (geringe Durchflüsse werden nicht erfasst, Anlaufprobleme bei zu kleinem Volumenstrom)
- Vor- und Rücklauffühler werden nicht im gleichen Heizungskreislauf eingebaut
Wärmezähler besitzen wie jedes andere Messwerk auch Eichfehlergrenzen. Sie liegen bei einer Temperaturdifferenz (zwischen Vor- und Rücklauf) kleiner 10 Kelvin bei immerhin etwa 8% (Aufteilung: hydraulischer Geber 3%, Rechenwerk 1,5 %, Temperaturfühler 3,5 %). Außerdem laufen WMZ bei kleinen Abnahmemengen generell nicht an ("Schlupf"). Daher ist die Summe aller WMZ- Einheiten im Normalfall kleiner als die eingesetzte Wärmemenge. Dabei besonders kritisch sind WMZ mit zu hohem Nenndurchfluss. In meiner Beratungsarbeit habe ich zahlreiche Einbaufehler von Wärmemengenzählern kennen gelernt, weshalb mir der Glaube an die Genauigkeit der auf dieser Grundlage entstandenen Heizkostenabrechnungen abhanden gekommen ist.
Mietern rate ich zu mindestens 14-tägigen Kontrollablesungen, um z.B. einem Stillstand der WMZ auf die Spur zu kommen.