Bevor es losgehen kann

Vorbereitung des Kaufes von Dämmstoffen und anderen Materialien, vorbereitende und begleitende Zusatzarbeiten, Beachtung des Baurechtes

Anlieferung von Verbundplatten
Anlieferung von Verbundplatten
  • Ist die Schalldämmung im Zuge der Dämmmaßnahme zu verbessern? Hartschaumplatten sind dann weniger geeignet. Durch die Wahl von Mineralfaser- oder Holzweichfasermatten kann sich der Schallschutz verbessern.
  • Sind die Wände trocken? Vor einer Entscheidung ist bei unsicheren Bedingungen der Feuchtegehalt der Außenwand zu überprüfen. Ist der Schlagregenschutz mangelhaft oder ist aufsteigende Feuchtigkeit feststellbar, sind zuerst nachhaltige Gegenmaßnahmen zu treffen.
  • Sind Fensterbänke zu demontieren? Wenn ja, können diese wieder verwendet werden? Macht es Sinn, bei dieser Gelegenheit gleich neue aus Holz (behaglicher) zu kaufen?
  • Müssen Heizkörper abgebaut werden? Sind die Anschlüsse nach erfolgter Dämmung noch nutzbar oder müssen Vorlauf und Rücklauf verlegt bzw. verlängert werden? Heizungs- und Wasserrohre, die gegebenenfalls in der Außenwand verlegt sind, müssen stillgelegt werden! Rohre, die auf der Außenwand verlegt sind, müssen wegen der Frostgefahr vor die spätere Dämmung (z. B. hinter die Deckplatte der Installationsebene) verlegt werden!
  • Sind Heizkörpernischen vorhanden und können diese im Zuge der Innendämmung vollständig ausgefüllt werden?
  • Sind Steck- und Schalterdosen zu verlegen? Wenn ja, sollte nach einer Platzierungsmöglichkeit auf einer Innenwand gesucht werden. Alternativ dazu können Steckdosen auch kurz über dem Fußboden „Aufputz", also auf der Dämmschicht, montiert werden.
  • Ist der Untergrund für eine Verklebung mit mineralischen Klebern geeignet? Müssen Tapeten oder alte Anstriche entfernt werden? Ist der Putz noch haltbar oder liegen Stellen bereits hohl? Muss ein Putzverfestiger oder ein Haftgrund aufgetragen werden?
  • Gab es schon Schimmelbefall und herrscht Klarheit über die Ursachen?
  • Wie groß sind die Dämmplatten und kommt man damit ins Haus und in die Wohnung?
  • Können die Materialien transportiert und verlegt werden?
  • Ist das erforderliche Werkzeug vorhanden und kann man gegebenenfalls auf Hilfe von Freunden oder aus der Nachbarschaft zurückgreifen?
  • Dämmtapeten sind zu dünn als Wärmeschutz und haben ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis.

#Sind baurechtliche Aspekte bei einer Innendämmung zu beachten?

Eine Innendämmung ist keine Baumaßnahme, die eine Baugenehmigung erfordert. Auch sind keine Forderungen zur Qualität von Innendämmungen im GEG (Gebäudeenergiegesetz) einzuhalten. Eine Orientierung könnte jedoch die 2009 gültige Energieeinsparverordnung bieten. Dort heißt es: „Beim Einbau von innenraumseitigen Dämmschichten … gelten die Anforderungen des Satzes 1 als erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus 0,35 W/(m²·K) nicht überschreitet … Bei Außenwänden in Sichtfachwerkbauweise darf der Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus 0,84 W/(m²·K) nicht überschreiten. Ist die Dämmschichtdicke im Rahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(m·K)) eingebaut wird."

Anders ausgedrückt: Wer nichts tut, muss zwar jetzt und in näherer Zukunft keinerlei Mindestanforderungen beachten, wird aber auch keine Einsparungen haben. Wer dagegen eine Innendämmung ins Auge fasst, sollte sich an den Mindestanforderungen des Gesetzgebers, besser noch an den strengeren Anforderungen des Förderers (KfW-Förderbank) orientieren. In den Mindestanforderungen der KfW heißt es:

„Ist aus Gründen des Denkmalschutzes oder zur Erhaltung besonders erhaltenswerter Bausubstanz eine Außendämmung nicht möglich, kann ersatzweise eine Innendämmung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der U-Wert von maximal 0,33 W/(m²·K), bei Sichtfachwerk von 0,80 W/(m²·K) gemäß Anlage 3, Nummer 1, Satz 4 EnEV 2009 eingehalten und durch die Denkmalschutzbehörde oder das Bauamt bescheinigt wird, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen eine Außendämmung nicht durchführbar ist."

Bescheinigungen und Informationen erhalten Sie dazu vom Landesamt für Denkmalpflege.

Selbstverständlich müssen Mieter, die eine Innendämmmaßnahme gleich welcher Art in Erwägung ziehen, vorher das Einverständnis des Vermieters einholen.

Autor: now