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Vorschriften

31.12.2020 | von: now | Kategorie: Verordnungen

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Die wichtigsten Vorschriften für energieeffizientes Bauen und Heizen sowie für Kontrollen und Abrechnungen im Bereich Heizung und Lüftung

  • Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert, dass alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 einem von den Mitgliedstaaten zu definierenden Niedrigstenergie-Standard entsprechen müssen. Öffentlichen Bauherren soll eine Vorreiterrolle zukommen, für sie gilt diese Verpflichtung bereits ab dem 31. Dezember 2018. Die Richtlinie ist am 8. Juli 2010 in Kraft getreten (Link).
  • Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) beschreibt grundsätzliche Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden die nach dem Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich sein müssen. Das EnGE gilt in der Fassung vom 4. Juli 2013 (Link).
  • Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die konkreten Anforderungen an die Energieeinsparung und Begrenzung des Energiebedarfs von Wohn- und Nichtwohngebäuden und die Ausstellung von Energieausweisen. Für die Anwendung der EnEV gelten landesspezifische Vorschriften. Die EnEV gilt in der Fassung von 2016 (Link).
  • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat zum Ziel, über den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es verpflichtet bei Neubauten sowie bei grundlegender Renovierung öffentlicher Gebäude zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Die aktuelle Fassung ist seit 1. Mai 2011 in Kraft (Link).
  • Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt den Betrieb von Heizungen im häuslichen Bereich. Die Verordnung trat am 22. März 2010 in Kraft (Link).
  • Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und. Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung HkVo) regelt die Berechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten bei zentralen Heizungsanlagen. Die Verordnung gilt in der Fassung von 2009 (Link).
  • Die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung, KÜO) regelt die Leistungen der Schornsteinfeger an Feuerstätten und Lüftungsanlagen. Die Verordnung gilt in der Fassung von 2009 (Link).
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