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Wie erfolgt die Heizöl-Lagerung?

03.02.2020 | von: fegonnow54 | Kategorie: Heizen, Heizungsanlagen modernisieren, Ölheizung

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Anforderungen bei der Lagerung von Heizöl, Größe und Materialien für Auffangwannen, unter- und oberirdische Aufstellung von Öltanks

Die gesetzlichen Grundlagen für die Lagerung von Heizöl findet man u.a.

  • in der Bauordnung des Bundeslandes,
  • in der Feuerungsverordnung des Bundeslandes,
  • im Wasserhaushaltgesetz WHG(seit 1.03.2010),
  • in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung – VAwS, seit 1.08.2017),
  • in der Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF)

Darüber hinaus existieren weitere DIN-Normen und Technische Regeln, die zum allgemeinen Stand der Technik gehören und daher anzuwenden sind. Eine zusammenfassende Darstellung mit Verordnungscharakter gibt es nicht, wohl aber hier und da Merkhilfen einzelner Anbieter und Verbände.

Grundsätzlich gilt, dass der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand einer Tankanlage verantwortlich ist und sie ständig zu überwachen hat.

Einbau, Aufstellung, Reinigung sowie notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten von Anlagen größer als 1.000 Liter dürfen nur von Heizungsfachbetrieben bzw. Fachbetrieben gemäß § 19 I WHG durchgeführt werden.

Bei der Lagerung von Heizöl EL wird zwischen unter- und oberirdischer Lagerung unterschieden.

  • Eine Lagerung gilt als unterirdisch, wenn der Behälter ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist.
  • Eine oberirdische Lagerung kann im Freien oder in Räumen mittels aufgestellter Behälter erfolgen

Eine wiederkehrende Prüfpflicht (nach VAwS alle 5 Jahre) gilt bundeseinheitlich für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. Die Prüfung darf nur von zertifizierten Fachbetrieben übernommen werden.

Doppelte Sicherheit

Bei der unterirdischen Lagerung müssen doppelwandige Behälter mit Lecküberwachung zum Einsatz kommen und spezielle Sicherheitsvorschriften zum Verlegen der Rohrleitungen umgesetzt werden.

Bei oberirdischer Lagerung müssen einwandige Tanks in einem öldichten Auffangraum (Auffangwanne) aufgestellt werden (es existieren länderspezifische Ausnahmen bei GFK-Tanks). Doppelwandige Tanks dagegen brauchen keinen öldichten Auffangraum.

Grundlegende Anforderungen an die Lagerung von Heizöl

  • Öllagerbehälter sind so zu errichten, das Heizöl nicht dem Frost ausgesetzt sein kann
  • Transparente Kunststofftanks (PE, GFK) sind lichtgeschützt aufzustellen, auch der Lichteinfall durch Fenster ist zu vermeiden
  • Öllagersysteme sind mit einem Grenzwertgeber auszurüsten. Dieser gewährleistet durch eine selbsttätig schließende Abfüllsicherung des Tankwagens die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung. Grenzwertgeber die vor 1985 hergestellt und verbaut wurden, müssen einmal pro Jahr von einem Fachbetrieb kontrolliert werden. Moderne Grenzwertgeber (schlitzartige Öffnung) mit einer Einbaubescheinigung benötigen keine jährliche Kontrolle, weshalb ein Austausch sinnvoll ist.
  • Öllagerbehälter benötigen einen Füllstandsanzeiger, wenn der Ölstand durch die Wandung nicht ersichtlich ist.
  • Unterirdische Öllagerbehälter sind grundsätzlich mit einem Leckwarngerät auszurüsten. Bei oberirdischen Öllagerbehältern ist ein Leckanzeigegerät nur bei behördlicher Auflage erforderlich. 
  • In hochwassergefährdeten Gebieten müssen Heizöltanks gegen Auftrieb, Überflutung oder Beschädigung durch Treibgut gesichert sein.

Anforderungen an eine Auffangwanne

Bei der oberirdischen Lagerung von Heizöl in einwandigen Behältern sorgt eine bauseitige Auffangwanne für die doppelte Sicherheit. Es ist zu gewährleisten, dass eventuell auslaufendes Heizöl nicht in die Bausubstanz und das Erdreich eindringen oder in die Kanalisation ablaufen kann. Die Auffangwanne ist damit eine Schutzvorkehrung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor einer Gewässer- und Bodenverunreinigung.

  1. Das Volumen der Auffangwanne muss dem maximalen Tankvolumen entsprechen. Bei nicht miteinander kommunizierenden Behältern von Batterietankanlagen genügt das Volumen des größten Einzelbehälters.
  2. Auffangwannen müssen öldicht sein und dürfen keine Fugen und Bodenabläufe aufweisen.
  3. Auffangwannen sind aus Stahlbeton nach dem Standsicherheits- und Brauchbarkeitsnachweis für beschichtete Auffangräume aus Stahlbeton zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in der Fassung vom Januar 1989 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in Berlin herzustellen.
  4. Auffangwannen zur Lagerung von bis zu 40.000 Litern Heizöl EL dürfen auch gemauert sein. Der Boden ist in diesem Fall mit einem Zementestrich, das Mauerwerk mit einem Zementputz zu versehen. Der Übergang zwischen Boden und Wandfläche ist als Hohlkehle auszuführen.
  5. Gebäudewände, die die Auffangwanne begrenzen, müssen feuerbeständig (F 90) sein.
  6. Die Wände dürfen bis zur Höhe der Auffangwanne keine Öffnungen und Durchlässe, auch nicht für Rohrleitungen, aufweisen.
  7. In Kellerräumen kann die Auffangwanne durch mehrlagigen Schutzanstrich mit einer dafür zugelassenen, ölbeständigen Farbe oder mit einer öldicht verschweißten Kunststoffauskleidung abgedichtet werden.
  8. Bei einem Anstrich dürfen keine Dehnungsfugen oder Setzrisse im Bereich der Auffangwanne vorhanden sein. Der verwendete heizölbeständige Schutzanstrich muss bauaufsichtlich zugelassen sein. Im allgemeinen sind ein Voranstrich und zwei Deckanstriche erforderlich. Es kann gestrichen (empfehlenswert), gespritzt oder gerollt werden. Die Trocknungszeit zwischen zwei Anstrichen beträgt bei Kunstharzdispersionen etwa 8 Stunden. Nach ca. 10 Tagen kann der Anstrich belastet werden.
  9. Eine moderne und sichere Alternative zum Aufbringen heizöldichter Anstriche ist das Einbringen einer Dichtungsfolie. Einzelne Dichtungsbahnen werden miteinander verschweißt und die Oberkanten mit Aluminiumschienen an den Wänden befestigt. Die Tanks werden beim Einbringen angehoben, z. B. mit Luftkissen. Kleinere Fugen von 0,5 mm können durch die Folie überbrückt werden. Außerdem spart die Montage einer solchen Folie Zeit, da das Einbringen an einem Tag erfolgt. Die Folie ist beim deutschen Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zuzulassen.
  10. Der Fachbetrieb (Heizungsbauer) muss vor Aufstellung der Behälter dem Betreiber schriftlich bestätigen, dass die Ausführung der Beschichtung (Anstrich oder Folie) des Auffangraumes ordnungsgemäß ausgeführt wurde und keine offensichtlichen Mängel (Sichtprüfung) aufweist.
  11. Die Auffangwanne ist von Zeit zu Zeit (vierteljährlich sowie nach dem Befüllen) visuell vom Anlagenbetreiber zu kontrollieren.
  12. Die Dichtheit der Auffangwanne kann, z. B. durch Setzrisse, beeinträchtigt werden. Treten Schäden an der Auffangwanne auf, so sind diese unverzüglich zu beheben. Ist eine Ausbesserung der Auffangwanne nicht möglich, verlangt der Gesetzgeber als Schutzmaßnahme den Einbau einer Leckschutzauskleidung mit Leckanzeiger oder die Auskleidung mit zugelassenen Kunststoffbahnen.
  13. Möglich ist der Ersatz der Tanks durch doppelwandige Batterie- oder Einzelbehälter und, soweit nach Landesrecht zulässig, durch einwandige GFK-Behälter. Dann ist ein öldichter Auffangraum nicht erforderlich.
  14. Einwandige standortgefertigte Tanks können durch Einbau einer Leckschutzauskleidung zu Sicherheitstanks umgerüstet werden. Sie werden dann den doppelwandigen Tanks gleichgestellt behandelt. Auch dann ist ein öldichter Auffangraum nicht mehr erforderlich.

Volumenbegrenzung der Tankanlage, Materialien

Bei der Lagerung von Heizöl in Tanks aus thermoplastischen Kunststoffen und in standortgefertigten Tanks aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) in Gebäuden ist unabhängig vom Gesamt­lagervolumen (also auch unter einer Menge von 5.000 l) ein separater Lagerraum, der nicht anderweitig genutzt werden darf, mit folgenden Anforderungen erforderlich:

  1. Bei einer Lagermenge bis 5.000 l darf sich im Raum (aber nicht in einer notwendigen Auffangwanne) die Feuerstätte befinden. Eine anderweitige Nutzung des Raumes ist nicht zulässig.
  2. Der Abstand zwischen Tank und Feuerstätte muss mindestens 1 m betragen oder zwischen beiden muss ein Strahlungsschutz angebracht werden (z. B. Mauer oder Blechwand).
  3. Wände, Decken und Fußböden zu anderen Räumen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und feuerbeständig sein (F 90‑A).
  4. Bedachungen von Lagerräumen müssen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein, es sei denn, die Dächer sind durch ausreichend tragfähige feuerbeständige Decken (F 90) von dem Lagerraum abgetrennt.
    Außenwände und -decken müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und feuerhemmend sein (F 30-A).
  5. Türen (auch Außentüren) müssen feuerhemmend (F 30), selbstschließend und nach außen zu öffnen sein.
  6. Durch die Decke und die Wände dürfen nur folgende Leitungen geführt werden:
    • Heizrohrleitungen
    • Wasserleitungen
    • Abwasserleitungen
    • Leitungen, die zum Betrieb der Lageranlage erforderlich sind
  7. Durchführungen durch die Beschichtung eines Auffangraumes sind generell unzulässig.
  8. Es muss eine Möglichkeit zur Beschäumung und Lüftung durch die Feuerwehr vom Freien über eine der folgenden Einrichtungen möglich sein:
    • Fenster
    • Klappe 30 x 30 cm (absperrbar mit Vierkantschlüssel)
    • ausreichend dimensioniertes Rohr

Hinweise zur Aufstellung von oberirdischen Heizöltanks

Einsehbarkeit, Abstände, Einwandige Behälter

Einwandige Behälter müssen so aufgestellt werden, dass durch Inaugenscheinnahme jederzeit folgende Schutzziele gewährleistet sind:

  • Erkennung von Leckagen
  • Zustandskontrolle des Behälters
  • Zustandskontrolle des Auffangraumes
  • Abhängig von der Behälterart gelten folgende Mindestabstände:
    • Stahlbehälter: 40 cm Abstand zwischen der Wand des Behälters und der Wand des Auffangraumes (Aus Gründen der Wartung und Bedienung können größere Abstände erforderlich sein.);10 cm zwischen Behälter- und Raumboden
    • Kunststoff-Batteriebehälter: 40 cm Abstand zwischen der Wand der Behälter und zwei aneinandergrenzenden, zugänglichen Seiten der Wand des Auffangraumes; 5 cm an den übrigen Seiten; 5 cm zwischen den Behältern; d. h. die Behälter dürfen mit 5 cm Abstand in einer Raumecke stehen; Ein besonderer Bodenabstand ist nicht erforderlich.
  • Bei Behältersystemen mit mehr als 10.000 Liter Rauminhalt müssen die Behälter jeder Reihe innerhalb des Auffangraums in Auffangtassen mit einer Randhöhe von wenigstens 2 cm Höhe stehen.
  • Bei Kunststoffbehältern sind im übrigen die Aufstellbedingungen der jeweils zugehörigen Bauartzulassung zu entnehmen.

Empfehlungen

  • Es ist nicht selten, dass sich in der Wand des Auffangraumes Risse bilden oder dass sich die Beschichtung löst. In vielen Fällen sind das Außenwände, zu denen dann nur ein Abstand von 5 cm besteht und eine Reparatur nur möglich ist, in dem die Behälter weggerückt werden. Die 5 cm sollten nur genutzt werden, wenn es räumlich zwingend notwendig ist, und dann möglichst an einer der inneren Wände, z. B. an der halbhohen Aufmauerung.
  • Doppelwandige Behälter mit Leckanzeigegerät, z. B. eckige Stahlbehälter mit Innenhülle, dürfen ohne besondere Abstände aufgestellt werden. Das Schutzziel „Erkennung von Leckagen“ ist wie bei einem unterirdischen doppelwandigen Tank durch das Leckanzeigegerät gewährleistet. Eine Zustandskontrolle des Behälters ist aus Gewässerschutzgründen nicht notwendig.
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1 Gedanke zu „Wie erfolgt die Heizöl-Lagerung?“

  1. Vielen Dank für den hilfreichen Artikel. Das man bei der Lagerung von Heizöl zwischen unter- und oberirdischer Lagerung unterschiedet, wusste ich bisher noch nicht. Gut finde ich auch, das Sie genannt haben, wo man die gesetzlichen Grundlagen für die Lagerung von Heizöl findet. Ich benötige Heizöl und möchte dies zeitnah bestellen, aus diesem Grund stellte sich mir natürlich auch die Frage, wie ich es nach Erhalt korrekt lagern kann. Dank Ihrem Artikel fühle ich mich nun gut vorbereitet und informiert. Ich habe bereits recherchiert, wo ich Heizöl in Hamburg kaufen kann und habe dabei diese Website gefunden: https://www.illmann-mineraloele.de/preisanfrage/

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