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Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler

03.02.2020 | von: fegonnow54 | Kategorie: Heizkostenabrechnung

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Welche Geräte werden für eine gesetzeskonforme und transparente Heizkostenabrechnung benötigt, wie funktionieren Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler, welche Vor- und Nachteile haben sie, welche Fehler können auftreten?

Infrarotdarstellung eines Heizkörpers
Infrarotdarstellung eines Heizkörpers

Das Wesen der Heizkostenabrechnung besteht in der Ermittlung des anteiligen Verbrauches von Wärme eines Mieters bzw. Eigentümers und der auf diesen Werten beruhenden Verteilung der verbrauchsabhängigen Kosten. Dazu werden Geräte benötigt, die den anteiligen Verbrauch heizkörper- oder wohnungsweise erfassen. Bei diesem Verfahren haben sich 

  • Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip,
  • Heizkostenverteiler mit elektronischer Erfassung und
  • Wärmemengenzähler

bewährt.

Während Wärmemengenzähler den physikalischen Wärmeverbrauch in kWh messen und daher eichfähig und eichpflichtig sind, erfassen Heizkostenverteiler keine Wärmemenge. Sie zeigen lediglich einen von der Temperatur am Anbringungsort und der Zeit abhängigen Zählwert an, der zur Darstellung der Verbrauchsverhältnisse der Mieter untereinander verwendet wird. Werden Wärmemengenzähler verwendet, ergibt sich nicht etwa eine genauere Art der Heizkostenabrechnung, da ebenfalls nur die angezeigten Zahlenwerte zur Darstellung der Verbrauchsverhältnisse untereinander verwendet werden. Außerdem enthält jede Heizkostenabrechnung noch einen bestimmten Anteil Grundkosten, die rechnerisch hinzugefügt wird. Daher ist der Begriff Wärmemengenzähler im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung nicht ganz korrekt und führt zu Irritationen bei den Betroffenen.

Der Begriff Heizkostenverteiler ist ebenso irreführend, da die Geräte die Heizkosten weder verteilen, noch die zu zahlenden Heizkosten anzeigen. Die erfassten Zählwerte sind lediglich eine Grundlage für die im Laufe des Verfahrens erfolgte Zuweisung der verbrauchsabhängigen Heizkosten an den Mieter bzw. Wohnungseigentümer. Auch bei der Abrechnung mit Hilfe von Heizkostenverteilern kommen Grundkosten zu den Verbrauchskosten hinzu. Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte und daher nicht eichfähig, aber zulassungspflichtig.

Der Einsatz von Heizkostenverteilern ist nur zulässig bei klassifizierbaren (Bewertungs- bzw. Umrechnungsfaktor ist ermittelbar) Radiatoren bzw. Plattenheizkörpern mit Thermostatventil. Nicht zulässig ist der Einsatz bei Fußboden- bzw. Wandheizungen, Konvektoren und Randheizleisten. Ein nachträglicher Anbau der Heizkostenverteiler ist ohne Eingriff in die Hydraulik einfach möglich. Die Heizkostenverteiler werden dazu auf dem Heizkörper nach bestimmten Regeln angebracht. 

Heizkörperspezifischer Bewertungsfaktor (Umrechnungsfaktor)

Für die Nutzung von Heizkostenverteilern ist die Ermittlung eines heizkörperspezifischen Bewertungsfaktors durch einen Fachkundigen erforderlich. Diese Ermittlung findet im Rahmen der Erstmontage von Heizkostenverteilern statt. Der Bewertungs- oder Umrechnungsfaktor ergibt sich im Wesentlichen aus der Wärmeleistung und der Bauweise des Heizkörpers (Größe, Anzahl der Platten, Konvektionsbleche, Montageart, Ankoppelfaktor u.a.m.). Dazu muss der oder die Fachkundige die vor Ort ermittelten Heizkörperdaten mit den Angaben einer speziellen Datenbank abgleichen. Der dort hinterlegte Berechnungsfaktor wird herausgesucht und in das Grunddatenblatt eingetragen. Diese Daten sollten zwecks Überprüfungsmöglichkeit der Heizkostenabrechnung beim Vermieter vorliegen.

Selbstverständlich sind die Fachkundigen nicht frei von Fehlern, so dass der eine oder andere Bewertungsfaktor angezweifelt werden darf. Bei Überprüfungen von Heizkostenabrechnungen stellte ich gelegentlich einen unplausiblen Wert fest. Ein weitaus größeres Fehlerpotenzial räume ich jedoch der Tatsache ein, dass Bewertungsfaktoren auch durch alleinige Bewertung nach Projektunterlagen festgelegt werden, ohne dabei die realen Verhältnisse in einer Wohnung zu berücksichtigen. Wenn Fragen zur Plausibilität der Umrechnungsfaktoren auftreten, empfehle ich, in einem ersten Schritt die Heizkostenabrechnungen von Nachbarn anzuschauen, sofern die Lage der Räume und die angebrachten Heizkörper vergleichbar sind. Ein zweiter Schritt kann in die Energieberatung der Verbraucherzentrale führen (Link).

Muss der Bewertungsfaktor mit dem abgelesenen Wert am Heizkostenverteiler multipliziert werden, spricht man von einer Einheitsskala, d.h. an allen Heizkörpern wird die gleiche Anzeigenskalierung verwendet. Die Bewertungsfaktoren der einzelnen Heizkörper lassen sich dann auch aus der Heizkostenabrechnung herauslesen (Ablesewert x Umrechnungsfaktor). Sind die Bewertungsfaktoren bereits in die Skalierung eingeflossen, spricht man von einer Produktskala, d.h. die abgelesen bzw. angezeigten Werte fließen direkt in die Abrechnung ein. Bei elektronischen Heizkostenverteilern erreicht man die Skalierung durch Programmierung.

Die Wärmeverteilung muss im Gegensatz zu Wärmemengenzählern beim Einsatz von Heizkostenverteilern nicht wohnungsweise erfolgen. Das Funktionsprinzip der Heizkostenverteiler verlangt allerdings, dass in einer Abrechnungseinheit alle Heizkostenverteiler an der gleichen Stelle der Heizkörper angebracht werden und von der gleichen Art beschaffen sein müssen.

Montageort eines Heizkostenverteilers, Quelle: Hinweise zum Energiesparen, Verbraucherzentrale Bayern
Montageort eines Heizkostenverteilers, Quelle: Hinweise zum Energiesparen, Verbraucherzentrale Bayern

Die Anbringung eines Heizkostenverteilers muss nach der dafür gültigen Norm an Stellen erfolgen, „an denen sich für einen möglichst großen Betriebsbereich ein Zusammenhang zwischen Anzeigegeschwindigkeit und Wärmeleistung der Heizfläche mit hinreichender Genauigkeit ergibt. Der Hersteller muss hierfür den Nachweis erbringen.“ Praktisch ist dies eine Stelle auf dem Heizkörper, an der sich die mittlere Übertemperatur des Heizkörpers ergibt. Dieser Ort befindet sich kurz oberhalb der Schnittstelle zwischen erstem und zweitem Drittel in der Mitte des Heizkörpers – allerdings nur dann, wenn die Heizungsanlage sorgfältig hydraulisch abgeglichen wurde (Hydraulischer Abgleich). Das darf nach meinen Erfahrungen jedoch bei zahlreichen Heizungsanlagen bezweifelt werden, wodurch es zu fehlerhaften Anzeigen kommen kann.

Bei sehr langen Heizkörpern ist wegen der ungleichmäßigen Temperaturverteilung die Anbringung von zwei Heizkostenverteilern erforderlich. Der Bewertungsfaktor halbiert sich in solchen Fällen. Die Berechnung geht daher nicht doppelt in die Heizkostenabrechnung ein.  

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprizip

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (kurz VHKV genannt, DIN EN 835) arbeiten mit einer Flüssigkeit, die in Abhängigkeit von der Temperatur am Anbringungsort (Heizkörper) mehr oder weniger langsam verdunstet. Die im Abrechnungszeitraum verdunstete Menge kann mit Hilfe einer Skalierung abgelesen werden. Die Flüssigkeit muss für eine Abrechnungsperiode sicher ausreichen. Zum Einsatz kommen sehr langsam verdunstende Stoffe, wie Methylbenzoat (Benzoesäuremethylester) oder 1-Hexanol. 

Im abgebildeten Beispiel zeigt das linke Röhrchen mit der rötlich gefärbten Flüssigkeit den aktuellen Verbrauchswert an, der etwa bei 18 liegt. Der maximale Endwert der nichtlinearen Skala (152) ergibt sich in diesem Bespiel aus der Klassifizierung (Bewertung). Der überwiegende Teil der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip benutzt aber eine lineare Skala, so dass der Ablesewert noch mit dem Bewertungswert multipliziert werden muss.

Hilfsenergie (Batterie) ist für VHKV nicht erforderlich.

Die Heizkostenverteiler werden einmal in der Abrechnungsperiode abgelesen und die Werte protokolliert. Nach der Ablesung wird ein neues Röhrchen mit andersfarbiger Verdunstungsflüssigkeit eingesetzt. Neben dem aktuellen Röhrchen, welches den Ist-Verbrauch anzeigt, gibt es bei einigen Modellen zur Beweissicherung noch eine Röhrchenaufnahme für den Vorjahresverbrauch. In dieses wird nach der Ablesung das nun verschlossene Ist-Röhrchen eingeschoben, so dass einerseits die End-Verbräuche näherungsweise verglichen werden können, andererseits eine Überprüfung der Heizkostenabrechnung bei Unstimmigkeiten möglich wird.

Die Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprizip verursacht die geringsten Kosten für den Mieter bzw. Wohnungseigentümer.

Die Anbringung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip war früher auch in 50 % Montagehöhe üblich. Solche Anlagen haben Bestandsschutz, bis es eine Änderung an der Heizungsanlage gibt. Dies kann auch ein simpler Brennertausch sein.

Kaltverdunstungsüberfüllung, Abb. Verbraucherzentrale Bayern
Kaltverdunstungsüberfüllung, Abb. Verbraucherzentrale Bayern

Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip tritt Kaltverdunstung auf, so dass auch „verbrauchte Einheiten“ angezeigt werden, wenn gar nicht geheizt wurde. Dieses Problem wird mit der Kaltverdunstungsüberfüllung kompensiert. Dazu wird genauso viel Verdunsterflüssigkeit mehr in das Röhrchen gegeben, wie innerhalb einer Abrechnungsperiode unter normalen Bedingungen selbstständig kalt verdunstet. Mit anderen Worten: Nach dem Austausch der Röhrchen ist immer etwas mehr im Gläschen, so dass die Verbrauchsanzeige nicht bei Null, sondern z.B. bei minus 2 beginnt (Der genaue Startpunkt ist abhängig von der Skalierung.). Allerdings können weitere Fehlerquellen, wie unterschiedlich hohe Sonneneinstrahlung (Südseite, Nordseite) oder die ungewollte Erwärmung des Heizkörpers über den Rücklauf, auch durch eine Überfüllung nicht kompensiert werden. 

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind für Heizungen, die im Niedertemperaturbetrieb unter 60°C Vorlauftemperatur betrieben werden und für senkrechte Einrohrheizungen nicht geeignet. Eine Ausnahme stellen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip mit Kapillarröhrchen und besonders langer Skalierung dar, die bis 55°C eingesetzt werden dürfen.

Die Ablesung der VHKV ist selten stichtagsgenau, da eine Speicherung der Werte zum Stichtag nicht möglich ist. Eine Fernauslesung ist unmöglich.

Fehler bei Einsatz bzw. Benutzung entstehen durch falsche Bestimmung der Umrechnungsfaktoren, fehlerhafte bzw. lockere Montage, falsche Auswahl der Skalen, zu geringe Füllung der Verdunsterröhrchen, fehlerhafte Kaltverdunstungsüberfüllung, Vertauschen der Röhrchen, falsche Ablesung und Notiz, z.B. Zahlendreher. 

Elektronische Heizkostenverteiler 

Elektronischer Heizkostenverteiler
Elektronischer Heizkostenverteiler

Elektronische Heizkostenverteiler (kurz EHKV genannt, DIN EN 834) arbeiten mit einem oder mehreren elektronischen Temperaturfühlern und einem elektronischen Zählwerk. Der Verbrauch wird entweder schon als bewerteter Verbrauch (Umrechnungsfaktor ist einprogrammiert) oder als Zählwert angezeigt (muss mit Umrechnungsfaktor noch multipliziert werden). Hilfsenergie (Batterie) ist erforderlich, daher ist ein Gerätetausch nach 6 bis 10 Jahren notwendig.

Eine Kaltverdunstung, wie bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip, gibt es selbstverständlich nicht. Jedoch können die gleichen Faktoren, wie Sonneneinstrahlung oder Rücklauferwärmung, auch zu Zählschritten bei EHKV führen. Mit elektronischen Heizkostenverteilern mit zwei Fühlern (Raumtemperatureinfluss) will man diesen Fehlern begegnen.

Weitere Fehler entstehen durch falsche Bestimmung der Umrechnungsfaktoren, fehlerhafte, z.B. lockere Montage, falsche Programmierung, falsche Ablesung und Notiz bzw. Zahlendreher bei Ablesung vor Ort, Batterieausfall, Segmentausfall, Rücklauferwärmung.

Die Verwendung von elektronischen Heizkostenverteilern verursacht etwas höhere Kosten für den Mieter bzw. Wohnungseigentümer. Jedoch ist mir in Beratungen immer wieder deutlich geworden, dass elektronischen Heizkostenverteilern wegen der scheinbar höheren Genauigkeit und der damit in Verbindung gebrachten gerechteren Kostenverteilung mehr Vertrauen geschenkt wird.

Mit elektronischen Heizkostenverteilern ist eine stichtagsgenaue Ablesung sowie eine Fernauslesung (so genannte Funk-Heizkostenverteiler) möglich. In der Regel speichern die Geräte auch die Monatssummen, so dass eine relativ genaue Stichtagsabrechnung für ein- bzw. ausziehende Mieter ausgestellt werden kann. Der Wert der vorangegangenen Heizperiode wird gespeichert und kann angezeigt werden. Das Betreten der Wohnung ist nicht erforderlich.

Wärmemengenzähler

Wärmemengenzähler
Wärmemengenzähler

Wärmemengenzähler (kurz WMZ, DIN EN 1434) erfassen die physikalische Wärmemenge und sind eichpflichtig. Sie werden in einen geschlossenen Heizkreis eingebaut. Der Einsatz ist im Gegensatz zu Heizkostenverteilern für alle Heizkörperarten (einschließlich Fußboden- bzw. Wandheizungen, Konvektoren und Randheizleisten) möglich. Eine Klassifizierung der Heizkörper ist nicht erforderlich. Ein nachträglicher Anbau ist ohne Eingriff in die Hydraulik jedoch nicht möglich.

Die Wärmeverteilung muss wohnungsweise erfolgen.

Der Wärmemengenzähler ist nach dem Wasserdurchsatz auszuwählen (Nenndurchfluss m³ pro Stunde).

Hilfsenergie (Batterie) ist erforderlich. Ein Gerätetausch ist nach 5 Jahren erforderlich (Das Eichgesetz verlangt eine erneute Eichung). Eine Abrechnung der Heizkosten auf der Grundlage von Wärmemengenzählern mit abgelaufener Eichfrist ist unzulässig.

Die Fernauslesung per Funk ist bei modern WMZ möglich.

Die Kosten für Wärmemengenzähler sind hoch und liegen etwa beim Zweieinhalbfachen der Kosten für elektronische Heizkostenverteiler.

Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen entstehen durch Ablesefehler, fehlerhafte Zuordnung (Zähler für Wohnung X), Geräteausfall z.B. durch Verschmutzungen des Heizungswassers, zeitweisem Stillstand.

WMZ besitzen wie jedes andere Messwerk auch Eichfehlergrenzen. Sie liegen bei einer Temperaturdifferenz (zwischen Vor- und Rücklauf) kleiner 10 Kelvin bei immerhin etwa 8% (Aufteilung: hydraulischer Geber 3%, Rechenwerk 1,5 %, Temperaturfühler 3,5 %). Außerdem laufen WMZ bei kleinen Abnahmemengen generell nicht an („Schlupf“). Daher ist die Summe aller WMZ- Einheiten im Normalfall kleiner als die eingesetzte Wärmemenge. Dabei besonders kritisch sind WMZ mit zu hohem Nenndurchfluss. 

In meiner Beratungsarbeit habe ich zahlreiche Einbaufehler von Wärmemengenzählern kennen gelernt, weshalb mir der Glaube an die Genauigkeit der auf dieser Grundlage entstandenen Heizkostenabrechnungen abhanden gekommen ist. Folgende Einbaufehler führen zu einer fehlerhaften Anzeige: 

  • falsche Eintauchtiefe (zu kurz) der Temperaturfühler, auch Manipulationen möglich
  • Temperaturfühler zu nahe an Beimischeinrichtungen angebracht, zu kurze Beruhigungsstrecke
  • Fehler bei der Kabelverlegung, Vertauschungen
  • Einbau entgegen der Wasser-Fließrichtung
  • Einbau im Vorlauf statt im Rücklauf
  • Zähler werden nicht entsprechend der Nenndurchflussmenge eingebaut (geringe Durchflüsse werden nicht erfasst, Anlaufprobleme bei zu kleinem Volumenstrom)
  • Vor- und Rücklauffühler werden nicht im gleichen Heizungskreislauf eingebaut

Mietern rate ich zu mindestens 14-tägigen Kontrollablesungen, um z.B. einem Stillstand der WMZ auf die Spur zu kommen.

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6 Gedanken zu „Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    mich interessiert, wie der Elektronische Heizkostenverteiler (kurz EHKV genannt, DIN EN 834) arbeitet, also nach welchem physikalischen Prinzip?
    Wie zählt er hoch, wenn z. B. in einem Raum die Heizung nur sporadisch aufgedreht wird und kurzzeitig ziemlich heiß wird im Vergleich zur permananten Heizung. Was genau erfasst der EHKV? Hohe Temperaturdelta Heizkörper zu Umgebung oder höhere Temperatur über der Zeit oder nur Temperaturhöhe?

    Antworten
    • Einfache Elektronische Heizkostenverteiler (EHKV) erfassen die Oberflächentemperatur des Heizkörpers am Anbringungsort des EHKV innerhalb der Zeit, in der die Starttemperatur überschritten ist. EHKV mit zwei Fühlern erfassen zusätzlich noch die Raumtemperatur, womit bestimmte Einflussfaktoren, z.B. sommerliche Aufheizung und Fremdenergiequellen ausgeschlossen werden. Da Heizkostenverteiler nur die Temperatur am Anbringungsort erfassen, ist das Ergebnis keine exakte Wärmemenge im physikalischen Sinne. Dazu müsste die Durchflussmenge an Heizwasser ebenso bekannt sein, wie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Das Wirkungsprinzip von EHKV setzt daher streng genommen voraus, dass die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist, so dass bei der Temperaturregelung über das Thermostatventil bei allen Heizkörpern am Anbringungsort des EHKV eine repräsentative Temperatur erfasst wird, die der Wärmeleistung des Heizkörpers entspricht. Letzteres ist nicht immer – oder vielleicht sogar nurselten – gegegeben.
      Heizkostenverteiler aller Art sind nicht kalibierfähig.

  2. in unserem 8 Familienhaus baut ein Wohnungseigentümer eine Fußbodenheizung ein. Die restlichen Wohnungen sind mit Heizkörpern und Heizkostenverteiler versehen.
    Jetzt beanstanden wir die nicht rechtssichere Abrechnung. Was kann man tun um gerecht abzurechnen. Ist so eine Fußbodenheizung in nur einer Wohnung überhaupt möglich. Wenn ja, dann wie?
    Danke für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Frau Mulisch, die Heizkostenabrechnung von zwei unterschiedlichen Heizungssystemen an einer zentralen Wärmerzeugung verlangt eine Vorerfassung der Verbräuche mittels Wärmemengenzähler. Ein Wärmemengenzähler erfasst die Gruppe der Eigentümer, die mittels Heizköpern heizen, der zweite Wärmemengenzähler erfasst die Eigentümer, die mit einer Fußbodenheizung heizen. Die ausgerechneten Insgesamt-Heizkosten werden nach Abzug der Kosten für Warmwasserbereitung, sofern vorhanden, im Verhältnis der Verbräuche, die aus dem Zählerstand der Wärmemengenzähler hervorgehen, aufgeteilt. Die weitere Verteilung der Kosten erfolgt anschließend in der gleichen Weise wie es jetzt bereits geschieht. Es erfolgt also eine prozentuale Aufteilung in Grundkosten (mit Heizkörpern versorgte Fläche) und die Verteilung nach erfassten Verbräuchen (Zähleinheiten Heizkostenverteiler). Die geschilderte Art der Abrechnung ist allerdings nur dann in dieser Weise möglich, wenn die jeweiligen Heizkreise getrennt installiert sind (Heizkreis Heizkörper und Heizkreis Fußbodenheizung). Alle anderen möglichen und denkbaren Rechenarten führen meiner Meinung nicht zu einer rechtssicheren Abrechnung.

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