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Kondensatbildung und Entsorgung

03.02.2020 | von: now | Kategorie: Gas-Brennwerttechnik

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Alles über die Entstehung von Kondensat in Brennwertkesseln, die Ableitung in die Kanalisation und die ggf. erforderliche Neutralisierung

Bei der Verbrennung von Erd- oder Flüssiggas entsteht vor allem Kohlendioxid und Wasserdampf. Durch Abkühlung im Wärmetauscher eines Brennwertkessels kondensiert der Wasserdampf und fließt als Kondensat durch den Geruchsverschluss aus dem Kessel. Bei diesem Vorgang wird die sogenannte Kondensationswärme an das Heizungswasser abgegeben und führt so zu dem hohen Wirkungsgrad eines Brennwertkessels.

Bei der Verbrennung von Erdgas gilt eine „herausgeholte“ Kondensatmenge von etwa 150 ml/kWh als optimal. Bei einem Brennwert von etwa 11 kWh pro m³ sollte also eine Wassermenge von ca. 1,6 Litern pro verbranntem Kubikmeter Erdgas anfallen.

Kondensatableitung eines Brennwertkessels in den Kanal mit Geruchsverschluss
Kondensatableitung eines Brennwertkessels in den Kanal mit Geruchsverschluss
Das Kondensat hat einen pH-Wert zwischen 3,7 und 4,5 – ist also chemisch gesehen sauer. Neben Kohlensäure enthalten Kondensate die starken Säuren Salpeter- und Schwefelsäure sowie Schwefelige Säure in geringen Mengen. Letztere stehen in direktem Zusammenhang mit dem Schwefelgehalt des Brennstoffes, der bei Gasen sehr gering ist. Die Bildung von Stickoxiden, die für die Entstehung der Salpetersäure verantwortlich sind, wird weitgehend von den Verbrennungsbedingungen beeinflusst. Im Gegensatz zum Kondensat aus Öl-Brennwertheizgeräten enthält Kondensat aus Gasfeuerstätten aber nur eine geringe Menge Säure, die durch die im Haushalt vorkommenden Abwässer stark verdünnt wird. Der basische Charakter der Haushaltabwässer zieht zudem eine rasche Neutralisation nach sich.

Rechtlicher Rahmen der Kondensatentsorgung

Derzeit gelten die Empfehlungen der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., veröffentlicht im Arbeitsblatt DWA-A 251, Kondensate aus Brennwertkesseln aus dem Jahre 2011. Danach kann das Kondensat von Gas-Brennwertheizgeräten bis 200 kW ohne Neutralisationseinrichtungen über einen Siphon in die Hausentwässerung eingeleitet werden. Der Anteil des häuslichen Abwassers muss dabei im Jahresmittel mindestens das 25-fache Volumen der zu erwartenden Kondensatmenge ausmachen. Man geht in diesem Fall von einer ausreichenden Vermischung des sauren Kondensat mit basischen Abwässern aus. Eine Ausnahme besteht für Kessel bis 200 kW, wenn deren Kondensat in eine Kleinkläranlage eingeleitet wird oder wenn die Entwässerungsleitungen aus Werkstoffen bestehen, die nicht für die Ableitung saurer Kondensate geeignet sind. Dann ist eine Neutralisation erforderlich.

Neutralisation des Kondensates

Die Neutralisation erfolgt in diesem Fall mit Granulaten auf Kalkbasis, deren Wirksamkeit bei der jährlichen Wartung der Anlage überprüft werden sollte.
Immer noch sind es allerdings nur Empfehlungen und keine einheitliche Verfahrensregelung, so dass eine Anzeige bei der Kommune über die Einleitung von Kondenswasser theoretisch notwendig ist. Fragen Sie Ihren Heizungsbauer, er wird Ihnen sagen können, wie das Verfahren konkret in Ihrer Gemeinde läuft. Unabhängig davon ist bei der Einleitung von Kondensaten auf die Säurefestigkeit der Rohrleitungen zu achten. Bis auf zementgebundene Rohre halten die normalerweise vorkommenden Rohre dem Kondensat aus Gas-Brennwertheizgeräten stand.

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