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Gebäudeenergiegesetz, Inhalt

07.04.2021 | von: fegonnow54 | Kategorie: Verordnungen

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Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze (GEG)

Vom 8. August 2020

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz–GEG)*

*Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S.13; L 155 vom 22.6.2010, S. 61) und der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75) und der Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210)und der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. L 328 vom21.12.2018, S. 82).

Inhaltsübersicht

Teil 1, Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck und Ziel
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
§ 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
§ 6a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
§ 7 Regeln der Technik
§ 8 Verantwortliche
§ 9 Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2, Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

§ 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
§ 11 Mindestwärmeschutz
§ 12 Wärmebrücken
§ 13 Dichtheit
§ 14 Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1 Wohngebäude

§ 15 Gesamtenergiebedarf
§ 16 Baulicher Wärmeschutz
§ 17 Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2 Nichtwohngebäude

§ 18 Gesamtenergiebedarf
§ 19 Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

§ 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
§ 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
§ 22 Primärenergiefaktoren
§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 24 Einfluss von Wärmebrücken
§ 25 Berechnungsrandbedingungen
§ 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
§ 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
§ 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
§ 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
§ 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ 33 Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4 Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs
§ 35 Nutzung solarthermischer Anlagen
§ 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 37 Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme
§ 38 Nutzung von fester Biomasse
§ 39 Nutzung von flüssiger Biomasse
§ 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse
§ 41 Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien
§ 42 Nutzung von Abwärme
§ 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
§ 44 Fernwärme oder Fernkälte
§ 45 Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3 Bestehende Gebäude

Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

§ 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
§ 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
§ 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
§ 50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
§ 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52 Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einembestehenden öffentlichen Gebäude
§ 53 Ersatzmaßnahmen
§ 54 Kombination
§ 55 Ausnahmen
§ 56 Abweichungsbefugnis

Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten
§ 58 Betriebsbereitschaft
§ 59 Sachgerechte Bedienung
§ 60 Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah-oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung
§ 67 Regelung der Volumenströme
§ 68 Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
§ 73 Ausnahme

Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 Betreiberpflicht
§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76 Zeitpunkt der Inspektion
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5 Energieausweise

§ 79 Grundsätze des Energieausweises
§ 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 81 Energiebedarfsausweis
§ 82 Energieverbrauchsausweis
§ 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten
§ 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 85 Angaben im Energieausweis
§ 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
§ 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
§ 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6, Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89 Fördermittel
§ 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7 Vollzug

§ 92 Erfüllungserklärung
§ 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
§ 94 Verordnungsermächtigung
§ 95 Behördliche Befugnisse
§ 96 Private Nachweise
§ 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
§ 98 Registriernummer
§ 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
§ 101 Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
§ 102 Befreiungen
§ 103 Innovationsklausel

Teil 8 Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
§ 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
§ 106 Gemischt genutzte Gebäude
§ 107 Wärmeversorgung im Quartier
§ 108 Bußgeldvorschriften
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9 Übergangsvorschriften

§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

  • Anlage 1 Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
  • Anlage 2 Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
  • Anlage 3 Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
  • Anlage 4 Primärenergiefaktoren
  • Anlage 5 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
  • Anlage 6 Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
  • Anlage 7 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
  • Anlage 8 Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
  • Anlage 9 Umrechnung in Treibhausgasemissionen
  • Anlage 10 Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
  • Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
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