AVBEltV ist die Abkürzung für die „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“. Bei Abrechnung nach Allgemeinen Tarifen war die AVBEltV rechtsverbindlich. Sie wurde ersetzt durch die Stromgrundversorgungsverordnung (Grundversorgung) und die Niederspannungsanschlussverordnung.
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