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KWK-Zuschlag

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Einen KWK-Zuschlag zahlt der Netzbetreiber dem Betreiber einer neuen bzw. modernisierten KWK-Anlage ab 1.1.2009 für jede produzierte kWh Strom, d.h. sowohl für die selbstgenutzten als auch für die ins öffentliche Netz eingespeisten kWh Strom. Für KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 kWel wird für einen Zeitraum von 10 Jahren ein Zuschlag von 5,11 ct/kWh durch den Netzbetreiber gezahlt. Für höhere Leistungen sind die Zahlungszeiträume und Zuschläge abweichend.

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