Lexikonbegriff

Nutzergruppentrennung

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Eine Nutzergruppentrennung mit Vorerfassung muss im Rahmen der Heizkostenabrechnung vorgenommen werden bzw. ist zu empfehlen, wenn

  • verschiedene Nutzer unterschiedliche Erfassungssysteme haben (z.B. eine Gruppe hat Heizkörper mit Heizkostenverteiler, eine andere Gruppe eine Fußbodenheizung mit Wärmemengenzähler)
  • z.B. in einer Etage Wohnraummieter Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nutzen, in einer anderen Etage elektronische Heizkostenverteiler genutzt werden sollen.
  • verschiedene Gebäude mit einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden.

Wenn in einem Gebäude von einer gemeinsamen Heizungsanlage normale Wohnungsmieter und gewerbliche Mieter versorgt werden ist eine Nutzergruppentrennung mit Vorerfassung technisch nicht erforderlich.

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