Verteilungsverluste entstehen in Heizungsanlagen auf dem Weg der Wärme von der Wärmerzeugung (Heizkessel, Wärmepumpe) bis zum Heizkörper. Die Verteilungsverluste über Rohrleitungen, Pumpen, Ventile hängen davon ab, ob die Verteilleitungen in beheizten oder unbeheizten Räumen verlaufen und wie gut diese gedämmt sind.
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wie hoch dürfen/sollten solche Verteilungsverluste sein?? Norm?
Aus dem Gebäudeenergiegesetz § 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Abs. 1, geht hervor, dass der Eigentümer eines Gebäudes dafür zu sorgen hat, die Wärmeabgabe der Rohrleitungen nach Anlage 8 des Gesetzes zu begrenzen. Dies gilt, wenn es sich um bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen handelt, die sich nicht in beheizten Räumen befinden.